Berufliches Gymnasium

Abschlüsse bei vorzeitiger Beendigung des Bildungsganges Berufliches Gymnasium
 

nach Klasse 11 mit Versetzung in Klasse 12:
Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht; Studienberechtigung an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (auch in nicht-technischen bzw. nicht-kaufmännischen Fachbereichen);
zusätzlich mittlerer Schulabschluss für Gymnasiasten aus Klasse 9 (bei Nicht-Versetzung und Einhaltung vorgegebener Leistungsanforderungen Hauptschulabschluss nach Klasse 10).

nach Klasse 12 bei Erfüllung vorgegebener Leistungsanforderungen:
Fachhochschulreife in Verbindung mit einem einjährigen, gelenkten Praktikum; Studienberechtigung an allen deutschen Fachhochschulen außer in Sachsen und Bayern (auch im nicht-technischen bzw. nicht-kaufmännischen Fachbereichen)

Infobroschüre Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen
(Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW)